Therapie durch Handeln oder Aktivität

Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.
Ergotherapie hat zum Ziel, Menschen dabei zu helfen, eine durch Krankheit oder durch Verletzung verloren gegangene bzw. noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben wieder zu erreichen. Für eine effiziente Handlungsfähigkeit ist Voraussetzung, dass körperliche, geistige und psychische Funktionen weitgehend intakt sind und der Mensch in eine sinnvolle Interaktion mit der Umwelt treten kann.


Ergotherapieschwerpunkte in der Kinderheilkunde (Pädiatrie)

  • Messung zentraler kognitiver Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit

  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining mit Neurofeedback

  • Erfassung mathematischer Basiskompetenzen im Grundschulalter

  • verhaltenstherapeutische Arbeit

  • Frostigs Entwicklungstest der visuellen Wahrnehmung (FEW 2)

  • Einzel- und Gruppentherapie

  • Kunsthandwerk

  • Gestaltungs- und Kunsttherapie für Kinder und Jugendliche

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verordnenden Ärzten und mit am Patienten behandelnden Berufsgruppen

Ergotherapie, Gestaltungstherapie und Neurofeedback werden auf ärztliche Anordnung durchgeführt. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie eine Verordnung für Ergotherapie von Ihrem Haus- oder Facharzt (bei Kindern vom Kinderfacharzt) Ab Januar 2021 verordnen auch psychologische Psychotherapeut*innen Ergotherapie. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenversicherung. Die Preise für Selbstzahler und privatversicherte Patienten passen wir individuell an.

“Es war schön mit Dir”

Sophia Fritz